Einwilligung/Einwilligung nach Aufklärung
Freiwillige, spezifische und unmissverständliche Willenserklärung, mit der eine Person einen in Frage stehenden Sachverhalt akzeptiert, nachdem sie zum Sachverhalt befragt worden ist und sie Informationen hierzu erhalten hat.
Notizen und Beispiele
Manchmal wird der Term „Einwilligung nach Aufklärung“ als Synonym für „Einwilligung“ genutzt, um die Tatsache, dass eine einwilligende Person über den Zweck der Einwilligung informiert wurde, hervorzuheben. Damit basiert eine Einwilligung auf der Information, die eine einwilligende Person vor ihrer Einwilligung erhalten hat. Zu beachten ist, dass die Entscheidung einer Person als„Entscheidung über die Einwilligung“ bezeichnet wird und in eine Einwilligung mündet oder nicht. Eine Verwendung des Begriffs „Einwilligung“ als Synonym für „Entscheidung über die Einwilligung“ sollte vermieden werden.
Quelle
Litton, March 2006 draft
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